Der Energieausweis

Der Energieausweis

Der sogenannte Energieausweis – genauer der „Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz“ – gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Er enthält unter anderem den spezifischen Heizwärmebedarf, den Primärenergiebedarf, die Kohlendioxidemissionen und einen Faktor zur Gesamtenergieeffizienz. Der Energieausweis ist ab Datum der Ausstellung zehn Jahre gültig.

Beim Verkauf eines Gebäudes oder einer Wohnung ist der Verkäufer gesetzlich dazu verpflichtet, dem Käufer einen aktuell gültigen Energieausweis vorzulegen und nach Vertragsabschluss innerhalb von 14 Tagen auszuhändigen. Beim Verkauf einer Eigentumswohnung kann der Energieausweis für das Gebäude von der Hausverwaltung eingefordert werden.

Weiters muss seit Dezember 2012 in Immobilieninseraten – unabhängig davon, ob gedruckt oder elektronisch – der spezifische Heizwärmebedarf sowie der Gesamtenergieeffizienz-Faktor angegeben werden.

Wenn Sie einen Immobilienmakler mit dem Verkauf beauftragen, ist dieser für die Einhaltung der Rechtsvorschriften verantwortlich und unterstützt Sie dabei.