Kosten beim Immobilienverkauf

Kosten beim Immobilienverkauf

Seit April 2012 unterliegen alle Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien der Einkommensteuerpflicht. Die Spekulationsfrist von zehn Jahren gibt es nicht mehr. Man spricht hier von der Immobilienertragsteuer (ImmoEst).

Als Immobilie gelten Grundstücke, Gebäude und Eigentumswohnungen sowie grundstücksgleiche Rechte wie beispielsweise Baurechte.

Steuerpflichtig ist der Veräußerungserlös – die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis. Der Veräußerungserlös ist dabei immer in tatsächlicher Höhe anzusetzen.

Der Steuersatz beträgt 30% und wirkt nicht progressionserhöhend auf das sonstige Einkommen. Für Immobilien, die vor dem 31. März 2002 erworben wurden, fällt in der Regel eine moderate Einkommenssteuer in der Höhe von 4,2% des Veräußerungserlöses an.

Bei Schenkungen und Erbschaften fällt grundsätzlich keine Immobilienertragsteuer an. Ebenso ist ein Verkauf des Hauptwohnsitzes sowie von selbst errichteten Gebäuden von der Steuerpflicht ausgenommen.

Hier erhalten Sie detaillierte Informationen über die Ausnahmen von der Immobilienertragsteuer.

Wenn Sie einen Immobilienmakler mit dem Verkauf beauftragen, wird Sie dieser im Voraus detailliert über zu erwartende Kosten informieren.