Treuhänderische Abwicklung

Treuhänderische Abwicklung

Wird der Erwerb einer Immobilie vom Käufer durch eine Kredit finanziert, sollte der Kauf unbedingt treuhänderisch von einem Notar oder Rechtsanwalt abgewickelt werden. Unabhängig von der Art der Finanzierung ist eine treuhänderische Abwicklung jedoch immer empfehlenswert.

Dabei überweist das Kreditinstitut das Geld nicht direkt an den Käufer bzw. den Verkäufer, sondern an einen Notar oder Rechtsanwalt, der den Kaufpreis als Treuhänder verwahrt.

Die Auszahlung an den Verkäufer erfolgt, wenn alle Bedingungen zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Kaufvertrags erfüllt sind. Dazu gehören die Lastenfreistellung des Grundstücks und die Ranganmerkung des Käufers als neuer Eigentümer im Grundbuch.

Der Treuhänder wird von beiden Vertragsparteien mit der Abwicklung betraut. Immobilienmakler haben in der Regel Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Treuhändern. Wenn Sie einen Makler mit dem Verkauf beauftragen, kann dieser den Kontakt zu einem Treuhänder für Sie herstellen.

Die treuhänderische Abwicklung schützt beide Vertragsparteien und beugt wirtschaftlichen Risiken beim Verkauf einer Immobilie vor.